Erfolg betriebliche Liegenschaften

Erfolgsrechnung der betrieblichen Liegenschaften, die ausserhalb des betrieblichen Ergebnisses geführt wird.

Anlässlich der Reform des Rechnungslegungsrechts der Schweiz 2013 wurde eine „Liegenschaftsrechnung“ in den Neuen Schweizer Kontenrahmen KMU eingeführt, die ausserhalb des betrieblichen Ergebnisses (als betrieblicher Nebenerfolg) geführt wird (Kontenhauptgruppe 75).

Die Liegenschaftsrechnung enthält alle Aufwände und Erträge im Zusammenhang mit Liegenschaften (einschließlich Schuldzinsen und Abschreibungen), was eine Gesamtübersicht verschafft und die Transparenz verbessert.

Zudem wird ein Vergleich zwischen Eigentümer- und Pächterbetrieben ermöglicht.

Der Erfolg aus betrieblichen Liegenschaften betrifft Liegenschaften, welche vom Unternehmen bilanziert und komplett oder überwiegend geschäftlich genutzt werden. In der Regel wird auf die steuerliche Qualifikation der Liegenschaft für deren Zuteilung ins Geschäfts- oder Privatvermögen abgestützt. Liegenschaften im Privatvermögen dürfen in der Liegenschaftsrechnung nicht geführt werden (hingegen ist es möglich, Einnahmen oder Ausgaben für private Liegenschaften in den Details der Kontenhauptgruppe 28 zu verbuchen).

Wenn eine Liegenschaftsrechnung gemacht wird, ist die Verbuchung einer Eigenmiete (siehe „Eigenmietwerte Geschäftslokalitäten“) der Vollständigkeit halber zu empfehlen.

Letzte Aktualisierung: 2021
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